Wer sind die schwarzen Schafe unter den Tauchreiseveranstaltern?

 

"Schwarze Schafe"...

 

Ausländische Unternehmen wie Tauchbasen, Tauchsafari-Schiffe, usw. geben sich im deutschsprachigen Raum oft als deutsche Tauchreiseveranstalter aus, obwohl sie es laut deutscher Gesetzgebung nicht sind. Eine deutschsprachige Homepage ist schnell durch einen deutschen "Freund" oder Repräsentanten erstellt. Aber in den AGB (falls diese überhaupt auf der Internetseite angeboten werden), wird schnell ersichtlich, dass der Tauchreiseveranstalter ein anderer ist, der seinen Sitz im Ausland hat.

 

 

Man sollte aus folgenden Gründen vorsichtig bei diesen "Tauchreiseveranstaltern" sein:

 

 

1. Oftmals handelt es sich bei den deutschen Repräsentanten um touristisch unerfahrene Einzelpersonen, die die Belange eines anspruchsvollen Tauchkunden und die zu übernehmende Verantwortung und Risiken unterschätzen.

 

 

2. Im Fall, dass man vor Ort einfach stehen gelassen wird, hat man keine Ansprüche an den deutschen Repräsentanten, sondern kann nur im Land des eigentlichen Veranstalters klagen. Da dürfte man wenig Chancen haben, sein Geld wieder zu sehen.

 

 

3. Im Fall des Konkurs des "Tauchreiseveranstalters" ist der Tauchreisekunde nicht abgesichert, wie es normalerweise über den Sicherungsschein üblich ist. Ein offizieller deutscher Tauchreiseveranstalter zahlt eine Menge Geld, um den Tauchreisenden gegen Insolvenz abzusichern. Die selbsternannten Tauchreiseveranstalter sichern das Kundengeld nicht ab. Falls nun der "Tauchreiseveranstalter" pleite geht, ist nicht nur die bereits geleistete Zahlung verloren, sondern man muss auch auf Eigenkosten nach Hause kommen !

 

 

4. Ein Tauchreiseveranstalter schnürt und verkauft dem Tauchreisenden ein gesamtes Tauchreisepaket: Flug, Unterkunft, Verpflegung, Tauchpaket. Durch den Reisevertrag ist der Tauchreiseveranstalter zur Erfüllung der vom Kunden gezahlten Leistungen verpflichtet. Ausserdem ist der Tauchreiseveranstalter vom deutschen Gesetz her verpflichtet wegen gewissen Reisemängeln dem Tauchkunden Teil des Reiserpreises zu erstatten. Ein ausländischer selbsternannter Tauchreiseveranstalter entwischt hier schnell seinen Verpflichtungen, da die landestypische Gesetzgebung ausschlaggebend ist und der Tauchtourist diese nicht kennt.

 

5. Eine Tauchreisender, der sein Tauchschiff direkt bucht, ist für sich selbst verantwortlich.

 

6. Ein Tauchreiseveranstalter hat i.d.R. Preisvorteile beim Buchen von Tauchpaketen, Tauchsafari, Tauchhotel, etc.

 

 

 

Sicherlich kann man Glück haben, wenn man mit einem "selbsternannten" Tauchreiseveranstalter reist oder wenn man sogar das Tauchsafari-Schiff, die Tauchbasis und/oder das Tauchhotel selbst bucht und auf eigene Verantwortung reist. Wenn man aber lieber auf Nummer sicher gehen will, dann empfiehlt sich immer die Buchung über einen offiziellen Tauchreiseveranstalter.

 

 

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